Dienstag, 21. Oktober 2014

Lärmschutz in der Flughafenregion - Die Firma Swissbau TU hilft Ihnen gerne weiter!



Lärmschutz in der Flughafenregion -  Die Firma Swissbau TU hilft Ihnen gerne weiter!

Überdurchschnittliches Bevölkerungswachstum in der Flughafenregion veranlasst den Zürcher Regierungsrat, Massnahmen zum Lärmschutz und somit zu mehr Lebens- bzw. Wohnqualität zu treffen.






Das Förderprogramm „Wohnqualität Flughafenregion“ richtet sich an Eigentümer bestehender Wohnhäuser in den Flughafengemeinden. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Gebäude betroffen ist, gibt das Amt für Verkehr des Kantons Zürich gerne Auskunft.

Im Folgenden haben wir für Sie zusammengefasst, worum es geht und wie Sie davon profitieren können:

Sofern Ihr Wohngebäude in einem Gebiet steht, in welchem die Lärmbelastung durch den Flugbetrieb über dem Immissionsgrenzwert liegt, können Sie von dem Förderprogramm profitieren. Unterstützt werden Ersatzneubauten und, wenn die entsprechenden Bedingungen vorhanden sind, schallschutztechnische Gebäudesanierungen sowie schallschutztechnische Sanierungsmassnahmen.
Ausserdem wird eine professionelle Energie- und Schallschutzberatung angeboten.

Das Förderprogramm „Wohnqualität Flughafenregion“ finanziert sich durch den Flughafenfond und nimmt keine Steuergelder in Anspruch. Ein Rechtsanspruch auf Förderbeiträge besteht nicht. Um diese beantragen zu können, müssen unter anderen folgende Bedingungen erfüllt werden:

• Das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht werden.
• Eine Förderzusage ist keine Baubewilligung, diese muss separat eingeholt werden.
• Schalltechnische Verbesserungen, für welche Förderbeiträge beantragt werden, müssen die wärmetechnischen Bedingungen des Gebäudeprogramms einhalten.
• Es sind ausschliesslich Wohngebäude oder solche mit Wohnanteil förderberechtigt.
• Die Schallschutzbeiträge sind auf max. 10‘000 Franken pro Wohnung begrenzt. Für  Gebiete, in denen der Alarmwert der Lärmbelastung überschritten wird, erhöht sich der Maximalbeitrag um die Hälfte.

• Ersatzbauten, welche die MINERGIE®-Anforderungen erfüllen, können ebenfalls vom Förderprogramm profitieren.

--> Um förderberechtigt zu sein, muss die gesamte Planung und Ausführung der Bauarbeiten durch qualifizierte Fachkräfte erfolgen.



http://swisstotal.ch




Gerne sind wir für die gesamte Abwicklung für Sie da!
www.swisstotal.ch
Telefon 044 391 79 25



Bildquelle und Text: S.I.

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